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2020/2021

#-B-Liste: Ein Spieler darf auf der Liste B geführt werden, wenn er am oder nach dem 1. Januar 2000 geboren wurde und zwischen seinem 15. Geburtstag und dem Zeitpunkt seiner Registrierung bei der UEFA während zwei aufeinander folgenden Jahren für den betreffenden Verein spielberechtigt war. Klubs dürfen während einer Saison eine unbegrenzte Zahl von Spielern auf der Liste B eintragen. Die Liste muss am Tag vor einem Spiel bis spätestens 24.00 Uhr (MEZ) eintreffen.

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